Aktuelle Informationen für unsere Patienten:
Homöopathie seit Februar 04
Wir freuen uns, Frau Dr. Sybille Freund in unserem Praxisteam begrüßen zu dürfen. Sie erweitert unser Therapieangebot seit Februar 2004 um das gesamte Spektrum der Klassischen Homöopathie. Die spezielle Homöopathie-Sprechstunde bieten wir jeweils Mittwoch nachmittags an.
Informationen zur Gesundheitsreform
Seit dem 01.01.04 gelten neue Zuzahlungsregelungen, die Sie als Patientinnen und Patienten direkt betreffen. Die wesentlichen Änderungen beim Arztbesuch und in der Apotheke haben wir für Sie nachfolgend zusammengefasst.
Prozentuale Zuzahlung
Generell wird bei allen Leistungen eine Zuzahlung in Höhe von 10% der Kosten erhoben. Der absolute Zuzahlungsbetrag beträgt allerdings höchstens 10 EUR und mindestens 5 EUR. Liegen die gesamten Kosten unter 5 EUR, müssen diese vollständig gezahlt werden.
Belastungsobergrenzen
Alle Zuzahlungen werden zukünftig für das Erreichen der Belastungsgrenze berücksichtigt. Dabei darf die jährliche Eigenbeteiligung der Versicherten 2% der Bruttoeinnahmen nicht überschreiten. Für chronisch kranke Menschen liegt diese Grenze bei 1% der Bruttoeinnahmen. Auf Familien wird durch Kinderfreibeträge zusätzlich Rücksicht genommen. Bei Beziehern von Sozialhilfe gilt der Regelsatz des Haushaltsvorstands als Berechnungsgrundlage für die Belastungsgrenze.
Befreiung für Kinder und Jugendliche
Kinder und Jugendliche bis zum vollendeten 18. Lebensjahr sind grundsätzlich von allen Zuzahlungen befreit.
1. Änderungen beim Arztbesuch
Höhe der Zuzahlung:
Es fällt eine sog. Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal beim Besuch des Arztes oder Zahnarztes an.
Ausnahmen bei Überweisungen:
Bei Überweisung von einem Arzt zu einem anderen Arzt wird dort keine Praxisgebühr mehr erhoben, wenn der zweite Arztbesuch im selben Quartal erfolgt.
Ausnahmen bei Vorsorgeuntersuchungen:
Kontrollbesuche beim Zahnarzt, Vorsorge- und Früherkennungstermine und Schutzimpfungen sind von der Praxisgebühr ausgenommen.
Erklärung:
10 EUR pro Quartal bedeutet: Egal, wie oft man zu einem Arzt geht, und egal, zu wie vielen Ärzten man (mit Überweisung) geht: Man zahlt insgesamt nicht mehr als 10 EUR Praxisgebühr innerhalb eines Quartals. Für den Zahnarztbesuch wird eine separate Praxisgebühr von 10 EUR pro Quartal erhoben.
2. Änderungen bei Arznei- und Verbandmitteln
Höhe der Zuzahlung:
Die Zuzahlung beträgt 10% des Preises, jedoch mindestens 5 EUR und höchstens 10 EUR pro Arznei- oder Verbandmittel. In jedem Fall darf die Zuzahlung den Preis des Mittels nicht überschreiten.
Beispiele:
Weiterführende Informationen finden Sie auf der Website des Bundesgesundheitsministeriums zur Gesundheitsreform.